Sterbefall melden: Anzeige beim Standesamt, Bestattungspflicht und Fristen

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Sie innerhalb kurzer Frist das Standesamt informieren und die Bestattung organisieren. Hier lesen Sie, wer den Sterbefall anzeigen muss, welche Unterlagen dafür nötig sind und was die Bestattungspflicht in Deutschland konkret bedeutet.

Zusammenfassung

  • ⏰ Der Tod muss spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden
  • 💼 In der Praxis übernimmt meist das Bestattungsunternehmen die Anzeige für Sie
  • ⚰️ In Deutschland gilt grundsätzlich Friedhofszwang – mit wenigen Ausnahmen je nach Bundesland
  • 💶 Die Sterbeurkunde kostet meist ab rund 12 Euro pro Ausfertigung

Wer den Sterbefall anzeigt und in welcher Frist

Ein Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden; fällt der Folgetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist entsprechend. Anzeigepflichtig sind der Reihe nach der Ehe- oder Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, sonstige Angehörige oder jede Person, die beim Tod anwesend war. In der Praxis übernimmt meist das beauftragte Bestattungsunternehmen diese Anzeige, sodass Angehörige sich nicht selbst um den Behördengang kümmern müssen – es lohnt sich aber, das beim Bestatter ausdrücklich zu klären.

Diese Unterlagen werden benötigt

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis der verstorbenen Person (falls vorhanden)
  • Personalausweis der anzeigenden Person
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • bei Verheirateten oder Verpartnerten: Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil

Wenn ein Bestattungsunternehmen die Anzeige übernimmt, kümmert es sich in der Regel auch um das Zusammentragen dieser Unterlagen – fragen Sie im Vorgespräch gezielt nach, was Sie selbst beisteuern müssen.

Bestattungspflicht und Friedhofszwang

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Bestattungspflicht: Jede verstorbene Person muss fachgerecht bestattet werden, eine private Aufbewahrung ist nicht erlaubt. Damit eng verknüpft ist der sogenannte Friedhofszwang, wonach Urnen und Särge grundsätzlich auf einem dafür zugelassenen Friedhof beigesetzt werden müssen. Zulässige Alternativen sind je nach Bundesland etwa eine Seebestattung, eine Baum- oder Waldbestattung in einem dafür ausgewiesenen Bestattungswald oder – inzwischen in einzelnen Bundesländern möglich – eine begrenzte Aufbewahrung der Urne außerhalb des Friedhofs. Da das Bestattungsrecht Landesrecht ist, regelt jedes Bundesland Fristen und Ausnahmen im eigenen Bestattungsgesetz unterschiedlich; üblich sind Bestattungsfristen von einigen Tagen bis zu rund zwei Wochen nach dem Tod. Verbindliche Auskunft zu Fristen und zulässigen Bestattungsarten am Wohnort gibt das örtliche Bestattungsunternehmen oder das Ordnungsamt der Gemeinde.

Was die Sterbeurkunde kostet

Eine Sterbeurkunde kostet meist ab rund 12 Euro pro Ausfertigung, weitere Exemplare kosten in der Regel denselben Betrag. Da Banken, Versicherungen, Rentenkasse und gegebenenfalls das Nachlassgericht jeweils eine eigene Ausfertigung verlangen, empfiehlt es sich, direkt mehrere – oft fünf bis zehn – Exemplare zu bestellen, um nicht mehrfach zum Standesamt zurückkehren zu müssen.

Einen Überblick über weitere Behördengänge nach wichtigen Lebensereignissen bietet unser Wegweiser für Bürger.

Häufige Fragen

Muss ich den Sterbefall selbst beim Standesamt melden?

Nicht zwingend: In der Praxis übernimmt meist das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige. Sie sollten dies im Vorgespräch aber ausdrücklich klären.

Kann ich die Urne meines Angehörigen zu Hause aufbewahren?

In den meisten Bundesländern gilt Friedhofszwang, sodass eine private Aufbewahrung nicht erlaubt ist. Einzelne Bundesländer haben ihre Regelungen gelockert – fragen Sie beim örtlichen Ordnungsamt oder Bestatter nach den geltenden Regeln.

Wie viele Sterbeurkunden sollte ich beantragen?

Da Banken, Versicherungen, die Rentenkasse und gegebenenfalls das Nachlassgericht jeweils eine eigene Ausfertigung verlangen, ist es sinnvoll, direkt fünf bis zehn Exemplare zu bestellen.