Wer standesamtlich heiraten möchte, kommt an einem Behördengang nicht vorbei: der Eheschließung geht immer die Anmeldung beim Standesamt voraus. Hier erfahren Sie, wann Sie das erledigen sollten, welche Unterlagen Sie brauchen und worauf Sie achten müssen, wenn einer der Partner bereits verheiratet war oder aus dem Ausland stammt.
Zusammenfassung
- 📅 Anmeldung frühestens 6 Monate vor der Hochzeit möglich, beliebte Wunschtermine sind schnell ausgebucht
- 📄 Nötig sind unter anderem Personalausweis, aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstands und beglaubigte Geburtsurkunde
- 💶 Kosten liegen meist zwischen 40 und 100 Euro, variieren aber je nach Kommune und Einzelfall
- 🌍 Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist oft ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich – oder eine Befreiung davon
Wann und wo Sie die Eheschließung anmelden
Zuständig ist in der Regel das Standesamt am Wohnsitz eines der beiden Partner. Heiraten Sie an einem anderen Ort, melden Sie die Ehe trotzdem meist bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt an, das die Unterlagen anschließend an das Standesamt des Trauorts weiterleitet. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich. Gerade an beliebten Terminen – Wochenenden, besondere Datumskombinationen, die Sommermonate – sind die Kalender der Standesämter oft schon lange im Voraus ausgebucht. Wer einen bestimmten Termin fest im Blick hat, sollte sich frühzeitig einen Beratungstermin beim Standesamt geben lassen, auch wenn die eigentliche Anmeldung erst später möglich ist.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Die genaue Liste hängt vom Einzelfall ab, im Regelfall verlangt das Standesamt von beiden Partnern:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstands (meist nicht älter als 14 Tage)
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsorts
- bei gemeinsamen Kindern: deren Geburtsurkunden
Da jedes Standesamt im Detail unterschiedliche Anforderungen stellt, lohnt sich vorab ein Anruf oder ein Blick auf die Website der zuständigen Gemeinde – so vermeiden Sie unnötige Wege.
Besonderheit: ausländische Staatsangehörigkeit
Ist einer der Partner nicht deutscher Staatsangehöriger, verlangt § 1309 BGB grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde. Diese Bescheinigung bestätigt, dass nach dem Recht des Heimatlands keine Ehehindernisse bestehen. Stellt das Herkunftsland ein solches Zeugnis nicht aus, kann das zuständige Oberlandesgericht auf Antrag eine Befreiung von dieser Nachweispflicht erteilen. Das Standesamt informiert im Beratungsgespräch, ob im konkreten Fall ein Ehefähigkeitszeugnis nötig ist und wie der Befreiungsantrag beim Oberlandesgericht abläuft. Fremdsprachige Urkunden müssen außerdem in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden, teils zusätzlich mit einer Apostille oder Legalisation versehen.
Besonderheit: bereits verheiratet gewesen
Wer geschieden oder verwitwet ist, braucht zusätzliche Nachweise: bei einer Scheidung die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder das rechtskräftige Scheidungsurteil, bei Verwitwung die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch hier gilt: ausländische Urteile und Urkunden müssen in beglaubigter deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Was die Anmeldung kostet
Die Gebühren setzen sich aus der Prüfung der Ehefähigkeit und der Anmeldung selbst zusammen und liegen bei einfachen Fällen meist im Bereich von 40 bis 100 Euro, hinzu kommen einige Euro für die Eheurkunde. Da die genaue Höhe von Kommune zu Kommune und je nach Aufwand des Einzelfalls (zum Beispiel bei ausländischen Urkunden oder einer vorherigen Scheidung) variiert, empfiehlt sich eine Nachfrage beim zuständigen Standesamt vor dem Termin.
Weitere Informationen rund um Behördengänge finden Sie in unserem Wegweiser für Bürger. Wenn Sie noch keinen gültigen Ausweis haben, lesen Sie zuerst, wie Sie einen Personalausweis beantragen. Und falls Sie für den Termin beim Standesamt eine Wartezeit vermeiden möchten, zeigen wir, wie Sie einen Bürgeramt-Termin bekommen.
Häufige Fragen
Wie lange vor der Hochzeit muss ich die Ehe anmelden?
Frühestens sechs Monate vorher, spätestens sollten Sie die Anmeldung aber rechtzeitig vor Ihrem Wunschtermin einreichen, da beliebte Termine schnell ausgebucht sind und die Bearbeitung der Unterlagen Zeit braucht.
Muss ich mich bei meinem Wohnort-Standesamt anmelden, auch wenn ich woanders heiraten möchte?
In der Regel ja: Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt am Wohnsitz eines der Partner. Es leitet die Unterlagen bei Bedarf an das Standesamt des gewünschten Trauorts weiter.
Was ist, wenn mein Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit hat?
Dann verlangt das Standesamt in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde. Stellt das Heimatland keines aus, kann das zuständige Oberlandesgericht davon befreien. Das Standesamt berät Sie im Einzelfall dazu.