Kita-Beiträge in den 16 Bundesländern: Wo die Kita beitragsfrei ist

Ob Eltern für die Kita zahlen und wie viel, ist in Deutschland höchst unterschiedlich – von komplett beitragsfrei bis voll beitragspflichtig. Das regelt das Kita-Gesetz des jeweiligen Landes. Diese Seite vergleicht die Beitragsfreiheit für alle 16 Länder.

Beitragsfreiheit im Bundesland-Vergleich

BundeslandBeitragsfreiheitKurzbeschreibungRechtsgrundlage
Baden-Württembergbeitragspflichtig (kommunal)Keine Landes-Beitragsfreiheit; Kommunen staffeln nach Einkommen/KinderzahlKiTaG BW
BayernZuschuss (nicht voll frei)100 €/Monat ab 3 Jahren bis EinschulungBayKiBiG
Berlinkomplett beitragsfreiGeburt bis Schule frei (nur Verpflegung)KitaFöG
Brandenburgbeitragsfrei ab 3 J.seit 2024 ab 3 J. frei; unter 3 beitragspflichtigKitaG
Bremenbeitragsfrei ab 3 J.ab 3 J. frei; unter 3 einkommensabhängigBremKTG
Hamburgteilweise (5 Std frei)5 Std Grundbetreuung frei; darüber kostenpflichtigKibeG
Hessenteilweise (6 Std ab 3 J.)6 Std/Tag ab 3 J. freiHKJGB
Mecklenburg-Vorpommernkomplett beitragsfreiseit 2020 alles frei (nur Verpflegung)KiföG M-V
Niedersachsenbeitragsfrei ab 3 J.bis 8 Std/Tag ab 3 J. frei; unter 3 kostenpflichtigNKiTaG
Nordrhein-Westfalenletzte 2 Jahre frei2 Jahre vor Einschulung frei; davor gestaffeltKiBiz
Rheinland-Pfalzbeitragsfrei ab 2 J.ab 2 J. bis Schule freiKiTaG RLP
Saarlandim Abbau (frei ab 2027)2025 noch beitragspflichtig (gedeckelt)SBEBG
Sachsenbeitragspflichtig (kommunal)Beiträge im gesetzlichen KorridorSächsKitaG
Sachsen-Anhaltteilweise (Geschwister frei)jüngere Geschwister frei; ältestes Kind zahltKiFöG
Schleswig-Holsteinbeitragspflichtig (gedeckelt)Höchstbeträge je Stunde + SozialstaffelKiTaG SH
Thüringenletzte 24 Monate frei2 Jahre vor Einschulung freiThürKigaG

Komplett beitragsfrei sind nur Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem zweiten bzw. dritten Lebensjahr frei sind Rheinland-Pfalz (ab 2), Brandenburg, Bremen und Niedersachsen (ab 3). Andere Länder stellen nur ein Stundenkontingent frei (Hamburg 5 Std, Hessen 6 Std) oder die letzten Jahre vor der Einschulung (Nordrhein-Westfalen zwei Jahre, Thüringen 24 Monate). Grundsätzlich beitragspflichtig – kommunal gestaffelt – bleiben Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein; das Saarland schafft die Beiträge bis 2027 schrittweise ab. Die Verpflegung zahlen Eltern fast überall selbst.

Stand & Quellen

Stand: Juli 2026. Abgeglichen gegen die Landes-Kita-Gesetze und Ministerien. Details im Ratgeber Kita-Elternbeiträge.

  • Landes-Kita-Gesetze und Sozial-/Bildungsministerien der 16 Länder
  • Deutscher Bildungsserver: Übersicht Kita-Beiträge

Teil der Reihe: Kommunalrecht im Bundesland-Vergleich – alle Themen der 16 Länder im Überblick.