Sozialamt

Kommunale Behörde für Sozialleistungen und Beratung in finanziellen Notlagen.

Das Sozialamt ist das Auffangnetz der Kommune – zuständig für Hilfen, wenn andere Sicherungssysteme nicht greifen.

Genauer erklärt

Das Sozialamt ist die kommunale Behörde für Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Es hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst und nicht über vorrangige Leistungen sichern können.

Zu seinen Aufgaben gehören u. a. Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege sowie Eingliederungshilfe. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist dagegen das Jobcenter zuständig.

Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit anhand von Einkommen und Vermögen. Es ist neben Jugendamt und Wohngeldstelle eine zentrale soziale Anlaufstelle der Kommune.