Tempo 30 und verkehrsberuhigter Bereich: die Regeln

Tempo 30, Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich – diese Regelungen sehen ähnlich aus, bedeuten aber Unterschiedliches. Wer die Regeln kennt, ist sicherer unterwegs und weiß, was in der eigenen Straße gilt.

Zusammenfassung

  • 🚦 Tempo-30-Zone: höchstens 30 km/h, meist rechts vor links
  • 🚸 Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit, Spielen erlaubt
  • 🅿️ Parken dort nur auf gekennzeichneten Flächen
  • 💬 Anwohner können Tempolimits bei der Behörde anregen

Tempo-30-Zone

In einer Tempo-30-Zone gilt flächendeckend höchstens 30 km/h. Solche Zonen sollen den Verkehr in Wohngebieten ruhiger und sicherer machen. Meist gilt hier rechts vor links, wenn nichts anderes ausgeschildert ist.

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)

Der verkehrsberuhigte Bereich – umgangssprachlich Spielstraße – ist strenger. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger dürfen die ganze Straße nutzen, auch Kinder dürfen spielen. Geparkt werden darf nur auf gekennzeichneten Flächen.

Wer entscheidet über Tempolimits?

Ob eine Straße zur Tempo-30-Zone wird, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde – häufig auf Anregung aus der Kommunalpolitik oder von Anwohnern. Wer sich für mehr Verkehrssicherheit in der eigenen Straße einsetzen möchte, kann sich an die Gemeinde wenden.

Wie solche Entscheidungen zustande kommen, zeigt der Beitrag Wie Radwege und Straßen geplant werden. Überblick: Verkehr vor der Haustür.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tempo-30-Zone und Spielstraße?

In der Tempo-30-Zone gelten 30 km/h; im verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) gilt Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger dürfen die ganze Straße nutzen.

Wie schnell darf ich im verkehrsberuhigten Bereich fahren?

Schrittgeschwindigkeit – also nur wenige km/h.

Wie bekomme ich Tempo 30 in meine Straße?

Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet – eine begründete Anregung von Anwohnern, gern mit Unterstützern, stoßt die Prüfung an.