Mit Begleitetem Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche schon vor ihrem 18. Geburtstag erste Fahrpraxis sammeln – in Begleitung einer erfahrenen Person. Studien zeigen, dass junge Fahrerinnen und Fahrer mit BF17 seltener in Unfälle verwickelt sind als Gleichaltrige ohne diese Vorbereitung. Wir erklären die Voraussetzungen und den Ablauf.
Zusammenfassung
- 🎂 Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits ab 16 Jahren beginnen, die Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
- 👥 Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
- 🍺 Für den 17-Jährigen gilt während der Begleitphase absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille)
- 🎂 Mit 18 wird die Prüfbescheinigung automatisch zum reguläre Führerschein, ein neuer Antrag ist nicht nötig
Wie BF17 funktioniert
Beim Begleiteten Fahren ab 17 durchlaufen Jugendliche dieselbe Fahrausbildung wie bei der regulären Klasse B, dürfen nach bestandener Prüfung aber schon mit 17 Jahren fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Grund für das Modell: 18- bis 24-Jährige haben statistisch ein etwa doppelt so hohes Unfallrisiko wie ältere Fahrerinnen und Fahrer. Die zusätzliche Fahrpraxis in der Begleitphase soll diese Risikophase entschärfen.
Zeitplan: Wann was möglich ist
- ab 16 Jahren: Anmeldung bei der Fahrschule und Beginn der theoretischen Ausbildung möglich
- frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag: theoretische Prüfung
- frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag: praktische Prüfung
- ab dem 17. Geburtstag: Fahren in Begleitung mit der Prüfbescheinigung
- ab dem 18. Geburtstag: selbstständiges Fahren ohne Begleitung
Voraussetzungen an die Begleitperson
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
- während der Begleitfahrt maximal 0,5 Promille Blutalkohol – der 17-jährige Fahrer selbst muss 0,0 Promille einhalten
Es können mehrere Begleitpersonen benannt und in die Prüfbescheinigung eingetragen werden, eine Obergrenze gibt es nicht.
Unterlagen und Kosten
Zum Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gehören unter anderem ein Lichtbild, ein Sehtest, ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, die Bestätigung der Fahrschulanmeldung sowie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Für jede Begleitperson ist zudem eine gesonderte Überprüfung des Fahreignungsregisters nötig. Die Gebühren für den Antrag liegen bei etwa 50 bis 55 Euro, hinzu kommen rund 5 bis 8 Euro je eingetragener Begleitperson.
Was bei Verstoßen droht
Wer während der Begleitphase ohne eingetragene Begleitperson fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem erlischt in diesem Fall die Fahrberechtigung bis zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Eine Übersicht aller Führerscheinklassen finden Sie in unserem Wegweiser Führerscheinklassen.
Häufige Fragen
Muss ich mit 18 einen neuen Führerschein beantragen?
Nein, mit dem 18. Geburtstag dürfen Sie automatisch ohne Begleitung fahren. Die Prüfbescheinigung wird später gegen den regulären Kartenführerschein umgetauscht, ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.
Darf meine Begleitperson selbst schon leicht getrunken haben?
Bis maximal 0,5 Promille ist das für die Begleitperson zulässig, der 17-jährige Fahrer selbst muss aber vollständig nüchtern sein, hier gilt die 0,0-Promille-Grenze ohne Ausnahme.
Kann ich mehrere Begleitpersonen eintragen lassen?
Ja, es gibt keine Obergrenze. Jede zusätzliche Begleitperson muss aber ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen und wird gesondert geprüft und in die Prüfbescheinigung eingetragen.