Solarstrom vom Balkon oder Dach lohnt sich heute oft schon ohne Zuschuss – dank 0 % Mehrwertsteuer und stark vereinfachter Anmeldung. Trotzdem gibt es Förderungen, vor allem von Städten und Gemeinden. Dieser Ratgeber ordnet ein, was von Bund, Land und Kommune kommt.
Das gilt bundesweit – und bleibt stabil
- 0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik und Balkonkraftwerke (seit 2023, § 12 Abs. 3 UStG, Anlagen bis 30 kWp) – unbefristet. Der Kauf ist also ohne Mehrwertsteuer.
- Einfache Anmeldung seit dem Solarpaket 1 (2024): Balkonkraftwerke werden nur noch im Marktstammdatenregister registriert – die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Erlaubt sind bis 800 Watt Wechselrichterleistung und bis 2.000 Wp Module.
- Anspruch auf Zustimmung (seit Oktober 2024): Steckersolar gilt als privilegierte Maßnahme (§ 20 Abs. 2 WEG, § 554 BGB) – Mieter und Eigentümer haben grundsätzlich Anspruch; informieren Sie Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft trotzdem frühzeitig.
- EEG-Einspeisevergütung für Dachanlagen (sinkt halbjährlich) – für ein reines Balkonkraftwerk lohnt der Aufwand meist nicht; der Nutzen liegt im Eigenverbrauch.
- KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien“ – zinsgünstiges Darlehen (kein Zuschuss) für größere PV-Anlagen und Speicher, Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank.
- Die BAFA fördert PV nicht – sie ist für Heizung, Solarthermie und Gebäudehülle zuständig (BEG). Für PV gelten Steuer, EEG und regionale Zuschüsse.
Zuschüsse: meist von der Kommune
| Ebene | Rolle | Kernpunkte |
|---|---|---|
| Bund | Rahmen (Steuer, Anmeldung, Kredit) | 0 % USt, Marktstammdatenregister, EEG-Vergütung, KfW-270-Kredit – aber kein Zuschuss für den Kauf. |
| Land | einzelne, oft befristete Zuschüsse | Viele Landesprogramme endeten, sobald das Budget ausgeschöpft war – aktuell prüfen. |
| Kommune | häufigste Zuschussquelle | Kleine Pauschalen je Balkonkraftwerk/PV, teils mehr für Mieter oder einkommensschwache Haushalte. |
Kommunale Zuschüsse liegen typischerweise im Bereich einiger Dutzend bis einiger Hundert Euro – mal als Pauschale, mal je Watt-Peak. Die Höhe und Verfügbarkeit schwanken stark und viele Töpfe sind zeitweise ausgeschöpft. Verlassen Sie sich daher auf die tagesaktuelle Auskunft Ihrer Stadt. Einen Überblick, wie Kommunen Solar regeln und fördern, gibt auch unser Ratgeber Solar auf dem Dach.
So gehen Sie vor
- Kommune und Stadtwerke prüfen (Klimaschutz- oder Umweltamt) und zusätzlich die Förderdatenbank des Bundes nach „Photovoltaik“ filtern.
- Bei einem kommunalen Zuschuss: Antrag vor dem Kauf stellen – oft muss die Bewilligung vorliegen, teils ist eine Energieberatung Voraussetzung.
- Das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
- Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft informieren und Zustimmung einholen.
- Auf sichere, normgerechte Montage und Anschluss achten.
Worauf Sie achten sollten
- Antrag vor dem Kauf bei kommunalen Zuschüssen – sonst entfällt die Förderung.
- Budget begrenzt: Programme laufen oft, „solange Mittel reichen“.
- Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister nicht vergessen.
- Miet-/WEG-Zustimmung frühzeitig einholen.
- Vergütungssätze und Programme ändern sich – vor dem Kauf aktuell prüfen.
- Balkonkraftwerk – Technik, Grenzen und Anmeldung
- Gebäudeenergiegesetz – Vorgaben für Heizung und Energie
- Solar auf dem Dach: kommunale Regeln und Förderungen
Stand & Quellen
Stand: August 2026. Steuer, Anmeldung und Zustimmungsanspruch sind stabile Bundesregeln; EEG-Vergütungssätze und Landes-/Kommunalprogramme ändern sich dagegen laufend – vor dem Kauf an der Originalquelle prüfen.
- Förderdatenbank des Bundes (Bund, Länder, EU)
- KfW – Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“
- § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz); Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Klimaschutz-/Umweltämter und Stadtwerke der eigenen Kommune
Häufige Fragen
Fällt beim Kauf eines Balkonkraftwerks Umsatzsteuer an?
Für viele Photovoltaik-Anlagen einschließlich Balkonkraftwerken gilt ein Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer beim Kauf.
Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Die Anmeldung erfolgt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das Verfahren wurde zuletzt vereinfacht.
Gibt es kommunale Zuschüsse für Solar?
Manche Kommunen fördern Balkonkraftwerke oder größere PV-Anlagen. Prüfen Sie die Website Ihrer Kommune und die Förderdatenbank des Bundes – und beantragen Sie vor dem Kauf.
Teil unserer Reihe Zuschüsse & Förderungen vor Ort – dort finden Sie alle Förder-Ratgeber und eine Anleitung, wie Sie die passende Förderung Ihrer Kommune finden.