Einbürgerung: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2024 ist die Einbürgerung für viele Menschen schneller erreichbar geworden, und die mehrfache Staatsangehörigkeit ist in der Regel kein Hindernis mehr. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Einbürgerungstest funktioniert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Zusammenfassung

  • 📅 Einbürgerung ist im Regelfall nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, bei besonderer Integration schon nach 3 Jahren
  • 🌍 Die mehrfache Staatsangehörigkeit ist seit der Reform 2024 grundsätzlich erlaubt
  • 🗣️ Nötig sind in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie der bestandene Einbürgerungstest
  • 💶 Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 Euro, für minderjährige Kinder 51 Euro

Wer sich einbürgern lassen kann

Grundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das 2024 grundlegend reformiert wurde. Im Regelfall können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. Bei besonderen Integrationsleistungen – etwa sehr guten Sprachkenntnissen (Niveau C1), überdurchschnittlichem ehrenamtlichem Engagement oder besonderen schulischen und beruflichen Leistungen – verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre.

Voraussetzungen im Überblick

  • gültiger Aufenthaltstitel und in der Regel 5 (bzw. 3) Jahre gewöhnlicher, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • gesicherter Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Deutschkenntnisse in der Regel auf Niveau B1, bei der verkürzten 3-Jahres-Frist meist C1
  • bestandener Einbürgerungstest beziehungsweise Nachweis vergleichbarer Kenntnisse
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, keine Verurteilung wegen erheblicher Straftaten

Der Einbürgerungstest

Der bundesweit einheitliche Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu Politik, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland sowie dem jeweiligen Bundesland. Bestanden ist der Test ab 17 richtigen Antworten. Vorbereitungskurse bieten Volkshochschulen und private Anbieter an, die Fragen und Antworten sind zudem über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) öffentlich einsehbar.

Mehrstaatigkeit seit der Reform 2024

Eine der wichtigsten Änderungen der Reform: Wer eingebürgert wird, muss die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben. Die mehrfache Staatsangehörigkeit ist seither grundsätzlich erlaubt, unabhängig vom Herkunftsland. Zuvor war das nur für EU-Bürger und Angehörige weniger anderer Staaten ohne Weiteres möglich.

Ablauf und Kosten

Der Antrag wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt, das ist je nach Bundesland die Kreisverwaltung, das Landratsamt oder eine eigene Einbürgerungsstelle der Stadt. Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls einem persönlichen Gespräch erhalten Sie bei positivem Bescheid die Einbürgerungsurkunde, oft im Rahmen einer feierlichen Einbürgerungsfeier. Die Bearbeitung kostet für Erwachsene in der Regel 255 Euro, für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, 51 Euro.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist meist der vorherige Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines vergleichbar gefestigten Aufenthaltstitels – mehr dazu im Beitrag Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen und Ablauf. Eine Übersicht aller Aufenthaltstitel bietet unser Wegweiser Aufenthaltstitel.

Häufige Fragen

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Seit der Reform 2024 in der Regel nicht mehr. Die mehrfache Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich erlaubt, unabhängig davon, aus welchem Land Sie stammen.

Wie viele Fragen muss ich beim Einbürgerungstest richtig beantworten?

Der Test umfasst 33 Fragen, bestanden ist er ab 17 richtigen Antworten.

Kann ich mich schon nach 3 Jahren einbürgern lassen?

Das ist möglich, wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen, etwa sehr gute Deutschkenntnisse auf Niveau C1, besonderes ehrenamtliches Engagement oder herausragende schulische beziehungsweise berufliche Leistungen.