Integrationskurs: Ablauf, Kosten und wer teilnehmen muss

Für viele Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben möchten, ist der Integrationskurs Pflicht oder eine sinnvolle Voraussetzung für Einbürgerung und Aufenthaltsverfestigung. Wir erklären, was der Kurs beinhaltet, wer teilnehmen muss und was er kostet.

Zusammenfassung

  • 📚 Besteht aus Sprachkurs (600–900 Stunden) und Orientierungskurs (100 Stunden)
  • 🏢 Anmeldung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • 💶 Kostenbeteiligung meist 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde, Befreiung möglich
  • ✅ Abschluss mit Deutschtest und Einbürgerungstest-ähnlichem Orientierungstest

Was der Integrationskurs beinhaltet

Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs mit in der Regel 600 bis 900 Unterrichtsstunden bis zum Sprachniveau B1 sowie einem Orientierungskurs mit 100 Stunden zu Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Der Kurs endet mit dem Deutschtest für Zuwanderer und dem Test „Leben in Deutschland“, der zugleich als Einbürgerungstest anerkannt wird.

Wer zur Teilnahme verpflichtet ist

Zur Teilnahme verpflichtet werden kann, wer sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen kann und erstmals einen Aufenthaltstitel zum dauerhaften Aufenthalt erhält, Bürgergeld bezieht oder von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zur Teilnahme aufgefordert wird. Auch ohne Verpflichtung können viele Menschen freiwillig teilnehmen, etwa EU-Bürgerinnen oder Menschen mit Duldung, sofern Plätze verfügbar sind.

Kosten und Kostenbefreiung

Der Kurs kostet regulär 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde, was bei 700 Stunden rund 1.600 Euro entspricht. Wer Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht, wird auf Antrag von den Kosten befreit. Auch bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich. Wer den Kurs innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abschließt, kann sich bis zur Hälfte der gezahlten Kosten vom BAMF erstatten lassen.

Anmeldung

Die Teilnahmeberechtigung wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt, oft vermittelt über die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder eine Migrationsberatungsstelle vor Ort. Mit der Zulassung suchen Sie sich anschließend einen zugelassenen Kursanbieter in Ihrer Nähe aus, etwa eine Volkshochschule oder einen privaten Sprachschulanbieter.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich der Kurspflicht nicht nachkomme?

Bei Nichtteilnahme trotz Verpflichtung drohen Kürzungen von Sozialleistungen sowie eine erschwerte Verlängerung des Aufenthaltstitels oder Einbürgerung.

Kann ich den Kurs wiederholen, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Ja, bei Nichtbestehen kann der Kurs einmalig mit bis zu 300 zusätzlichen Unterrichtsstunden wiederholt werden.

Gibt es spezielle Kurse für bestimmte Gruppen?

Ja, das BAMF bietet unter anderem Alphabetisierungskurse, Jugendintegrationskurse und Kurse speziell für Eltern mit Kinderbetreuung an.