Standesamt

Amt für Personenstandsangelegenheiten wie Geburt, Eheschließung und Sterbefälle.

Geburt, Ehe, Tod – die wichtigsten Stationen des Lebens werden im Standesamt beurkundet.

Genauer erklärt

Das Standesamt ist die kommunale Behörde, die Personenstandsfälle beurkundet: Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle. Es führt die Personenstandsregister.

Es stellt Urkunden aus (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde), führt Trauungen durch und wirkt bei Namensänderungen mit. Rechtsgrundlage ist das Personenstandsgesetz (PStG).

Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt des Ortes, an dem das Ereignis eintritt oder die Ehe geschlossen wird. Vom Einwohnermeldeamt, das den Wohnsitz verwaltet, ist es klar zu unterscheiden.