Amt, bei dem man seinen Wohnsitz an-, ab- oder ummeldet; oft Teil des Bürgerbüros.
‚Meldebehörde‘ ist der rechtliche Name für die Stelle, die das Melderegister führt – vor Ort meist das Einwohnermeldeamt.
Genauer erklärt
Die Meldebehörde ist die für das Meldewesen zuständige Behörde. In der Praxis ist das das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro der Gemeinde.
Sie führt das Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz, nimmt An- und Abmeldungen entgegen und erteilt Melderegisterauskünfte. Bürger können der Weitergabe ihrer Daten teilweise widersprechen (Auskunfts- oder Übermittlungssperre).
Die Meldebehörde übermittelt Daten auch an andere Stellen wie Finanzverwaltung und Wahlämter. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, kann von ihr mit einem Bußgeld belegt werden.