Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter.
Einmal im Jahr erfahren Mieter, ob sie Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen – über die Nebenkostenabrechnung.
Genauer erklärt
Die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) ist die jährliche Aufstellung, mit der der Vermieter die tatsächlich angefallenen Betriebskosten gegenüber den Vorauszahlungen des Mieters abrechnet.
Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen; danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abrechnung muss nachvollziehbar gegliedert und mit einem Verteilerschlüssel versehen sein.
Mieter haben ein Recht auf Belegeinsicht und können innerhalb von zwölf Monaten widersprechen. Ein großer Kostenblock sind kommunale Gebühren und die umgelegte Grundsteuer.