Bürgerentscheid

Verbindliche Abstimmung der Bürger über eine kommunale Frage.

Beim Bürgerentscheid entscheiden die Bürger eine kommunale Sachfrage direkt selbst – das Ergebnis wirkt wie ein Ratsbeschluss.

Genauer erklärt

Der Bürgerentscheid ist das zentrale Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Sein Ergebnis hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats und bindet die Gemeinde je nach Land meist für ein bis drei Jahre.

Ausgelöst wird er in der Regel durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren (Unterschriftensammlung der Bürger) oder durch einen Ratsbeschluss (Ratsreferendum).

Damit der Entscheid gültig ist, muss die Mehrheit zugleich einen Mindestanteil aller Stimmberechtigten erreichen (Zustimmungsquorum, je nach Land meist 10 bis 20 %). Bestimmte Themen – etwa Haushalt und Abgaben – sind vom Bürgerentscheid ausgenommen.