Monatlicher Betrag der Pflegekasse für Alltagshilfen, einsetzbar auch bei anerkannter Nachbarschaftshilfe.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag für Alltagshilfen – den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Genauer erklärt
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich zusteht (aktuell 131 Euro). Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Verwendet werden kann er u. a. für Tages- und Kurzzeitpflege, zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag oder anerkannte Nachbarschaftshilfe. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansammeln.
Abgerechnet wird meist im Erstattungsverfahren über die Pflegekasse. Beratung dazu bietet u. a. der Pflegestützpunkt.