Laufende Kosten eines Grundstücks, die ein Vermieter teils auf Mieter umlegen darf, etwa die Grundsteuer.
Betriebskosten sind die laufenden Kosten rund um eine Immobilie – der Kern dessen, was Mieter als ‚zweite Miete‘ kennen.
Genauer erklärt
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum an einem Grundstück oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Gebäude und Anlagen laufend entstehen. Welche Positionen umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Dazu zählen unter anderem Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Heizung, Hausreinigung, Beleuchtung und Versicherungen – vieles davon kommunale Gebühren. Auch die Grundsteuer wird über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt.
Umgelegt werden dürfen nur tatsächlich vereinbarte und in der BetrKV genannte Kosten. Der Vermieter rechnet sie jährlich in der Nebenkostenabrechnung ab.