Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung fĂĽr Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, springt der Staat für das Kind ein – über den Unterhaltsvorschuss.

Genauer erklärt

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, deren Kind vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhält. Grundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

Er wird bis zur Volljährigkeit gezahlt (mit besonderen Voraussetzungen ab 12 Jahren) und richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld. Zuständig ist die Unterhaltsvorschussstelle, meist beim Jugendamt.

Der Staat holt sich die Beträge nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück (Rückgriff). Der Vorschuss soll verhindern, dass Kinder unter ausbleibenden Zahlungen leiden.